Liste und Download der Auslegungsunterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung

BAB 553: Linienbestimmungsverfahren für den Neubau der Autobahnverbindung (Querspange) mit Rheinquerung zwischen der BAB 555 und der BAB 59

Die offizielle Veröffentlichung befand sich auf der Website des Fernstraßen-Bundesmámts. Die einzelnen Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung befanden sich auf der Website des Umweltprüfungsportals des Bundes. Diese verweist wiederum auf den BSCW-Server des Informationstechnikzentrum Bund.

Auf dieser Website hier finden Sie diese Dokumente, da sie von offizieller Seite im Internet nach kurzer Zeit mehr verfügbar sind.

Der Bekanntmachungstext findet sich ebenfalls auf der Website des Fernstraßen-Bundesmámts.

Zu Grunde liegt eine Kopie der PDF- und Zip-Dateien, die am 04.12.2024 vom der Veröffentlichungs-Website herunter geladen wurde.

Sie können alle Dokumente zusammen auch in Form einer zip-Datei herunter laden (1,26 GB!).

Fragen und Vorschläge können gerne per Mail geschickt werden.

Die offizielle Veröffentlichung enthielt folgenden Erläuterungstext:

Die Autobahn GmbH des Bundes als Vorhabenträgerin hat am 21. Mai 2024 die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Linienbestimmungsverfahren beim Fernstraßen-Bundesamt beantragt.

Das Vorhaben sieht einen 4-streifigen Neubau der BAB 553 vor. Dies beinhaltet eine Rheinquerung südlich von Köln als Tunnel- oder Brückenbauwerk. Darüber hinaus kommt es zum Aus- bzw. /Neubau von zwei Autobahnknotenpunkten. Westlich des Rheins erfolgt der Anschluss an die BAB 555 mit einem neu zu errichtenden Autobahnkreuz Köln-Godorf, östlich des Rheins an die BAB 59 durch den Neubau des Autobahndreiecks Köln-Lind. Der Umfang des Vorhabens beeinflusst alle Schutzgüter des UVPG, insbesondere ist dabei die mögliche Beeinträchtigung von Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH-Gebiete) und mögliche Konflikte mit Störfallanlagen zu erwähnen. Es wird abhängig von den Varianten das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ gequert und ein Teilbereich der „Spicher Seen“ nordwestlich von Troisdorf in Anspruch genommen. Einige vorgeschlagene Varianten verlaufen teilweise im Nahbereich von Anlagen, welche unter die Seveso-III-Richtlinie fallen. Die bevorzugte Variante ist 6aT.

Nachfolgend Links zu den Original-Dokumenten: